Unsere erfahrenen Pflegekräfte übernehmen die ärztlich verordnete Behandlungspflege, professionell und einfühlsam bei Ihnen zu Hause.
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Arzt einem pflegebedürftigen Patienten eine medizinische Behandlungspflege verordnen, die unser Pflegedienst gerne für Sie oder Ihren Angehörigen übernimmt.
Die medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V, die von einem Arzt verordnet werden muss und durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Altenpflege erfolgt. Zu den Aufgaben gehören die Grund-, Behandlungs- und Unterstützungspflege, aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
Je nach Gesundheitszustand des Patienten kommen folgende Pflegeleistungen infrage:
Tätigkeiten, die unser Pflegedienst übernimmt, sind unter anderem:
Ein Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur, wenn weder die pflegebedürftige Person selbst noch eine mit ihr in einem Haushalt lebende Person die Behandlungspflege durchführen kann.
Zunächst wird die Hauskrankenpflege für einen Zeitraum von 14 Tagen verschrieben. Bei Bedarf kann der Arzt anschließend eine Folgeverordnung ausstellen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Volljährige Patienten zahlen 28 Tage lang 10 % zu, maximal jedoch 10 € pro Tag.
Beispiele sind die Verabreichung von Medikamenten, die Dekubitusversorgung, die Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie das Anlegen und Wechseln von Verbänden.
Die Krankenkasse trägt die Kosten. Als Versicherter zahlen Sie über 28 Tage 10 % zu, höchstens jedoch 10 € pro Tag.
Nein. Kosten für die Behandlungspflege werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, Sie erhalten weiterhin die vollen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse.
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen, während sich die Grundpflege auf die alltäglichen Verrichtungen bezieht.
Gerne sind wir auch für Sie da, wenn es um weitere Leistungen wie die Palliativpflege oder die rund-um-die-Uhr-Versorgung geht.
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