Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems (Begutachtungsinstrument) ermittelt.
Einstufung: Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten vergeben.
Bei Pflegegrad 1 besteht u. a. Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Ein Pflegegeld wird in dieser Stufe noch nicht gezahlt.
Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Geld- und Sachleistungsbeträgen und welche Leistungen unseres Pflegedienstes in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir begleiten Sie auch beim Antrag und der Begutachtung.
Sie haben Fragen oder möchten einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.