Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems (Begutachtungsinstrument) ermittelt.
Einstufung: Pflegegrad 3 wird bei 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten vergeben.
Bei Pflegegrad 3 erhöhen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen entsprechend. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie der Entlastungsbetrag stehen zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Geld- und Sachleistungsbeträgen und welche Leistungen unseres Pflegedienstes in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir begleiten Sie auch beim Antrag und der Begutachtung.
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