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Pflegegrade

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems (Begutachtungsinstrument) ermittelt.

Einstufung: Pflegegrad 3 wird bei 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten vergeben.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 erhöhen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen entsprechend. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie der Entlastungsbetrag stehen zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Geld- und Sachleistungsbeträgen und welche Leistungen unseres Pflegedienstes in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir begleiten Sie auch beim Antrag und der Begutachtung.

Wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen oder möchten einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.