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Pflegegrade

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems (Begutachtungsinstrument) ermittelt.

Einstufung: Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Gesamtpunkten vergeben.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 umfasst höhere Leistungssätze bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie alle weiteren Leistungen wie Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege.

Wir unterstützen Sie

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Geld- und Sachleistungsbeträgen und welche Leistungen unseres Pflegedienstes in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir begleiten Sie auch beim Antrag und der Begutachtung.

Wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen oder möchten einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.