Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems (Begutachtungsinstrument) ermittelt.
Einstufung: Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Gesamtpunkten vergeben.
Pflegegrad 4 umfasst höhere Leistungssätze bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie alle weiteren Leistungen wie Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege.
Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Geld- und Sachleistungsbeträgen und welche Leistungen unseres Pflegedienstes in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir begleiten Sie auch beim Antrag und der Begutachtung.
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