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Pflegegrade

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Pflegegrad 5 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems (Begutachtungsinstrument) ermittelt.

Einstufung: Pflegegrad 5 wird bei 90 bis 100 Gesamtpunkten vergeben.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bietet die höchsten Leistungssätze der Pflegeversicherung, von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bis zu Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege.

Wir unterstützen Sie

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Geld- und Sachleistungsbeträgen und welche Leistungen unseres Pflegedienstes in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir begleiten Sie auch beim Antrag und der Begutachtung.

Wir beraten Sie gerne

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