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Pflegegrade

Pflegegrad abgelehnt, was nun?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Wir informieren Sie.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

So gehen Sie vor

  • Frist beachten: Der Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen.
  • Gutachten anfordern: Lassen Sie sich das Gutachten zusenden, um die Begründung nachvollziehen zu können.
  • Begründen: Schildern Sie konkret, warum die Einstufung dem tatsächlichen Hilfebedarf nicht gerecht wird, ein Pflegetagebuch hilft.
  • Erneute Begutachtung: Häufig folgt eine erneute Prüfung.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Hilfebedarf nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen oder möchten einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.