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Pflegegrade

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems (Begutachtungsinstrument) ermittelt.

Einstufung: Pflegegrad 2 wird bei 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten vergeben.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 bestehen Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag sowie Pflegehilfsmittel.

Wir unterstützen Sie

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Geld- und Sachleistungsbeträgen und welche Leistungen unseres Pflegedienstes in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir begleiten Sie auch beim Antrag und der Begutachtung.

Wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen oder möchten einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.