Unsere Grundpflege

für Sie

Grundpflege

Bei pflegebedürftigen Personen kommt es oft vor das alltägliche Aufgaben, wie die Körperpflege, die Essensaufnahme oder der Gang auf die Toilette nur noch mit Unterstützung zu bewältigen sind. Unser Pflegedienst Lebenskraft unterstützt Sie auch hier ganz individuell und nach Ihren Wünschen.

Da es sich bei der Grundpflege um einen sehr intimen Bereich handelt, legen wir bei LebensKraft wert darauf unseren Pflegekräften immer die nötige Zeit einzuräumen. Auch das sich über die Zeit ein Bezug zwischen Pflegekraft und Patienten bildet ist uns wichtig, denn unser Ziel ist es, Ihnen diesen Bereich der Pflege so angenehm wie möglich zu machen.

Die Grundpflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.

  • Anspruch haben alle Personen mit einen Pflegegrad von 2-5
  • umfasst die Versorgung im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung
  • dient der Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikationsfähigkeit

 

 

 

 

Weitere Pflegeleistungen

  • Beispiele der Grundpflege

    – Ganz- und Teilwaschungen

    – An- und Auskleiden

    – Mobilisieren durch Bewegungsübugen

    – Lagern

    – Zubereiten von kalten/warmen Speisen

    – Selbstständige Nahrungsaufnahme

    – Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    – Unterstützung bei der Flüssigkeitsaufnahme

    – Sondenernährung

    – Vorbeugen vor z.B. Thrombose, Lungenentzündungen

    – Unterstützung beim Tolettengang

    – Hilfe bei Inkontinenz

Behandlungspflege

Hauswirtschaft

Betreuungsleistung

Grundpflege

Bei pflegebedürftigen Personen kommt es oft vor das alltägliche Aufgaben, wie die Körperpflege, die Essensaufnahme oder der Gang auf die Toilette nur noch mit Unterstützung zu bewältigen sind. Unser Pflegedienst Lebenskraft unterstützt Sie auch hier ganz individuell und nach Ihren Wünschen.

Da es sich bei der Grundpflege um einen sehr intimen Bereich handelt, legen wir bei LebensKraft wert darauf unseren Pflegekräften immer die nötige Zeit einzuräumen. Auch das sich über die Zeit ein Bezug zwischen Pflegekraft und Patienten bildet ist uns wichtig, denn unser Ziel ist es, Ihnen diesen Bereich der Pflege so angenehm wie möglich zu machen.

Die Grundpflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.

  • Anspruch haben alle Personen mit einen Pflegegrad von 2-5
  • umfasst die Versorgung im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung
  • dient der Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikationsfähigkeit
  • Beispiele der Grundpflege

    – Ganz- und Teilwaschungen

    – An- und Auskleiden

    – Mobilisieren durch Bewegungsübugen

    – Lagern

    – Zubereiten von kalten/warmen Speisen

    – Selbstständige Nahrungsaufnahme

    – Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    – Unterstützung bei der Flüssigkeitsaufnahme

    – Sondenernährung

    – Vorbeugen vor z.B. Thrombose, Lungenentzündungen

    – Unterstützung beim Tolettengang

    – Hilfe bei Inkontinenz

Behandlungspflege

Hauswirtschaft

Betreuungsleistung