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Pflegefinanzierung

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn plötzlich Pflege nötig wird, brauchen Angehörige Zeit zum Organisieren, das Pflegeunterstützungsgeld hilft.

Tritt bei einem nahen Angehörigen plötzlich ein Pflegefall ein, können Beschäftigte der Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren oder eine Versorgung sicherzustellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu zehn Arbeitstage kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  • Als Lohnersatz kann Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragt werden
  • Voraussetzung ist eine akut aufgetretene Pflegesituation eines nahen Angehörigen
  • Eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit ist vorzulegen

Gerne unterstützen wir Sie dabei, in dieser Zeit schnell eine verlässliche Versorgung aufzubauen.

Wir beraten Sie gerne

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