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Pflegefinanzierung

Rente für pflegende Angehörige

Pflege ist wertvolle Arbeit, unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.

Wer einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt, kann Rentenansprüche erwerben: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege erfolgt regelmäßig an mindestens zwei Tagen pro Woche und insgesamt mindestens zehn Stunden wöchentlich
  • Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Pflegegrad und Art der Leistung. Gerne informieren wir Sie, welche Ansprüche in Ihrer Situation bestehen, und verweisen für Details an die zuständige Pflegekasse.

Wir beraten Sie gerne

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