Pflege ist wertvolle Arbeit, unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
Wer einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt, kann Rentenansprüche erwerben: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Pflegegrad und Art der Leistung. Gerne informieren wir Sie, welche Ansprüche in Ihrer Situation bestehen, und verweisen für Details an die zuständige Pflegekasse.
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