Hauswirtschaftsleistungen

für Sie

Hauswirtschaftliche Hilfe

Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, benötigen oft auch Hilfe in anderen Bereichen des Lebens. Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt in diesem Fall die Grund- und Behandlungspflege. In den eigenen vier Wänden gibt es immer etwas zu tun: Regelmäßig muss die Wohnung gereinigt, der Einkauf erledigt, das Geschirr gewaschen und der Müll rausgebracht werden. Unser Pflegedienst LebensKraft unterstützt Sie auch bei diesen Aufgaben und das auch dann, wenn die Pflege durch einen Angehörigen erfolgt.

Bei der Inanspruchnahme der hauswirtschaftlichen Versorgung, bleibt das an Sie ausgezahlte Pflegegeld unangetastet. Verrechnet wird die hauswirtschaftliche Versorgung über die Betreuungs- und Entlastungsleistung, dieser beträgt 125 Euro pro Monat. Diese 125 Euro sind zweckgebunden und verfallen einfach bei nicht Abruf. Zusammengefasst bedeutet das für Sie: Ihnen entstehen durch unsere hauswirtschaftliche Hilfe bis zu einem Betrag von 125 Euro keine Kosten. Wenn Sie mehr Hilfe im Haushalt benötigen als durch die 125€ abgedeckt werden können, bestehen weitere Möglichkeiten um diese Beträge zu decken. Auch hier beraten wir Sie gern.

Weitere Pflegeleistungen

  • Beispiele der hauswirtschaftlichen Versorgung

    – den Wocheneinkauf erledigen

    – Unterstützung beim Einkaufen

    – Reinigen der Wohnung

    – Wäsche waschen

    – Aufgeben von Briefen

    – Weitere Besorgungen

Grundpflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Hauswirtschaftliche Hilfe

Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, benötigen oft auch Hilfe in anderen Bereichen des Lebens. Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt in diesem Fall die Grund- und Behandlungspflege. In den eigenen vier Wänden gibt es immer etwas zu tun: Regelmäßig muss die Wohnung gereinigt, der Einkauf erledigt, das Geschirr gewaschen und der Müll rausgebracht werden. Unser Pflegedienst LebensKraft unterstützt Sie auch bei diesen Aufgaben und das auch dann, wenn die Pflege durch einen Angehörigen erfolgt.

Bei der Inanspruchnahme der hauswirtschaftlichen Versorgung, bleibt das an Sie ausgezahlte Pflegegeld unangetastet. Verrechnet wird die hauswirtschaftliche Versorgung über die Betreuungs- und Entlastungsleistung, dieser beträgt 125 Euro pro Monat. Diese 125 Euro sind zweckgebunden und verfallen einfach bei nicht Abruf. Zusammengefasst bedeutet das für Sie: Ihnen entstehen durch unsere hauswirtschaftliche Hilfe bis zu einem Betrag von 125 Euro keine Kosten. Wenn Sie mehr Hilfe im Haushalt benötigen als durch die 125€ abgedeckt werden können, bestehen weitere Möglichkeiten um diese Beträge zu decken. Auch hier beraten wir Sie gern.

  • Beispiele der hauswirtschaftlichen Versorgung

    – den Wocheneinkauf erledigen

    – Unterstützung beim Einkaufen

    – Reinigen der Wohnung

    – Wäsche waschen

    – Aufgeben von Briefen

    – Weitere Besorgungen

Grundpflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege