Die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrade, kurz und verständlich beantwortet.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse – formlos per Telefon, Brief oder über das Antragsformular der Kasse. Den Ablauf erklären wir Schritt für Schritt auf der Seite Pflegegrad-Antrag. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei.
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Pflegegrade.
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. bei privat Versicherten von Medicproof ermittelt bei einem Hausbesuch den Pflegegrad. Die Entscheidung selbst trifft anschließend Ihre Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Der Gutachter besucht Sie zu Hause und verschafft sich ein Bild davon, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Bewertet werden sechs Lebensbereiche – von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Aus den Ergebnissen ergibt sich ein Punktwert, der über den Pflegegrad entscheidet. Mehr dazu auf der Seite Pflegegutachten.
Wie bereite ich mich auf den Begutachtungstermin vor?
Legen Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Hilfsmittel bereit und schildern Sie Ihren Pflegealltag ehrlich – auch die schlechten Tage. Es hilft, wenn Angehörige oder eine Pflegekraft beim Termin dabei sind. Tipps zur Vorbereitung finden Sie auf der Seite Pflegegutachten.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?
Die Pflegekasse soll grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In dringenden Situationen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, gelten verkürzte Fristen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach – oder sprechen Sie uns an.
Gilt der Pflegegrad rückwirkend?
Leistungen gibt es grundsätzlich ab der Antragstellung, nicht für die Zeit davor. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen – auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das Gutachten an und begründen Sie den Widerspruch in Ruhe – die Frist wahren Sie schon mit einem kurzen formlosen Schreiben.
Kann der Pflegegrad später erhöht werden?
Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie bei der Pflegekasse einen Höherstufungsantrag stellen. Es folgt eine erneute Begutachtung. Wir beraten Sie gerne, ob sich ein solcher Antrag in Ihrer Situation lohnt.
Welche Leistungen stehen mir zu?
Das hängt vom Pflegegrad ab. Wir beraten Sie gerne zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weiteren Leistungen, siehe auch Pflegefinanzierung und Pflegekosten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder andere Vertraute die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen greifen, wenn ein Pflegedienst wie die ambulante Pflege von LebensKraft zu Ihnen kommt. Beides lässt sich auch kombinieren – wie das geht, erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Erhalte ich schon mit Pflegegrad 1 Leistungen?
Ja. Auch bei Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung, zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Haushaltsleistungen sowie Anspruch auf Pflegeberatung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es allerdings erst ab Pflegegrad 2.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn pflegende Angehörige krank sind, Urlaub machen oder eine Auszeit brauchen, springt die Verhinderungspflege ein und stellt die Versorgung sicher. Für eine vorübergehende Betreuung außer Haus gibt es außerdem die Kurzzeitpflege.
Wer unterstützt mich bei Anträgen und der Organisation der Pflege?
Unsere Pflegeberatung begleitet Sie bei allen Schritten – vom Antrag über die Begutachtung bis zur Auswahl der passenden Leistungen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne
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